"Drei in einem Boot"

Konfliktmanagement im Dreieck Versicherer, Versicherungsnehmer und Geschädigter

Forum 4

Seit Oktober 2001 hat die Versicherungswirtschaft einen Ombudsmann. Seine Aufgabe besteht darin, in Streitfällen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer zu schlichten und dadurch den Weg zum Gericht zu vermeiden. Allerdings sind ihm Grenzen gesetzt: Der Beschwerdeführer muss Kunde (Versicherungsnehmer) sein. Deshalb kann der Ombudsmann z. B. bei Streitigkeiten zwischen geschädigtem Dritten und der Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht vermitteln. Könnten Schlichtungsverfahren auch bei diesen Streitigkeiten eine sinnvolle Alternative zum Gerichtsverfahren darstellen? Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es, Streitigkeiten mit Versicherern fair, rasch und umfassend zu bereinigen?

Susanne Kirchhoff, Richterin am Landgericht, Nds. Justizministerium
Leitung
Dr. Ulrich Scharf, Rechtsanwalt und Notar