(Niedersächsisches) Schlichtungsgesetz

eine erste Zwischenbilanz

Forum 4

Zum 1. Januar 2010 ist das Niedersächsische Schlichtungsgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass bei bestimmten Streitigkeiten eine Klage vor dem Amtsgericht nur zulässig ist, wenn zuvor ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch stattgefunden hat. Diesen Weg sind neben Niedersachsen mittlerweile zehn andere Länder gegangen.
Die meisten Schlichtungsgesetze weisen die Aufgabe der obligatorischen Streitschlichtung primär den Schiedsfrauen und Schiedsmännern der Gemeinden zu. Und das aus gutem Grund: Sie stehen den Bürgerinnen und Bürgern flächendeckend, wohnortnah und kostengünstig zur Verfügung. Wesentliche in der EU-Mediationsrichtlinie geforderte Elemente, nämlich die Vertraulichkeit, die Vollstreckbarkeit des Vergleichs und die Verjährungshemmung, bestimmen bereits seit langer Zeit das Verfahren vor den Schiedsämtern und -stellen.

Alternativ können die Parteien auch einvernehmlich versuchen, den Streit vor einer anderen Stelle, die außergerichtliche Streitbeilegung betreibt, beizulegen.

Der Vormittag soll dem Erfahrungsaustauch und der Reflektion dienen:

  • Wie wird das Verfahren der obligatorischen vorgerichtlichen Streitschlichtung von den Parteien angenommen?
  • Gibt es wesentliche Unterschiede zum freiwilligen Verfahren?
  • Wie kann die Anwesenheit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für den Erfolg des Verfahrens genutzt werden?
  • Welche Rolle spielen das Recht und Kenntnisse in der Technik konsensualer Streitbeilegung allgemein und insbesondere im obligatorischen Verfahren?
  • Besteht noch ergänzender gesetzlicher Handlungsbedarf (z.B. Erweiterung der Obligatorik auf Fälle des § 903 BGB und / oder auf Teile des Mietrechts)?

Am Nachmittag wollen wir Sie gemeinsam mit dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. - BDS - einladen, anhand von Beispielen aus dem Nachbarrecht Ihre mediative Kompetenz (weiter) zu stärken.

Die Anlässe, mit dem "bösen Nachbarn" in Streit zu geraten, sind uferlos. Wenn der Konflikt nicht beseitigt wird, droht die Eskalation am Gartenzaun. Aufgabe der Schiedsperson ist es, eine respektvolle Kommunikation zwischen den Streitenden zu ermöglichen und das gegenseitige Verstehen zu fördern. Aber wie kann die Schiedsperson den subjektiven Blick der Parteien von den eigenen Belangen ein stückweit auf die Sichtweise des Gegners lenken? Wie kann sie festgefahrene Positionen aufweichen, die Interessen und Bedürfnisse transparent machen, um der belasteten Beziehung eine neue Perspektive zu geben?

Hier können verschiedene Fragetechniken helfen, die nicht nur Antworten verlangen, sondern zum "Zuhören und Verstehen" auffordern. Vorgestellt werden u.a. aber auch Kreativtechniken, die in scheinbar festgefahrenen Situationen helfen können, doch noch eine Einigung zwischen den Parteien zu vermitteln

Referenten
Dieter Fischbach, Präsident des Sozialgerichts, Leiter des Bundesschiedsamtsseminars, Saarbrücken
Dr. Martin Rammert, Richter am Amtsgericht, Göttingen
Christian Richter, Dipl.-Sozialpädagoge, Mediator, Waage e.V., Hannover
Erhard Väth, Direktor des Amtsgerichts a.D,Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS, Bochum
Moderation
Petra Schmidt, Niedersächsisches Justizministerium