Gerichtsmediation - Quo vadis?

Forum 3

Zehn Jahre alt ist sie nun - die Gerichtsmediation in Deutschland. Jetzt beim Übergang zu einer neuen Phase wollen wir zurückschauen auf die Pionierzeit in Niedersachsen, die bundesweite Entwicklung nachzeichnen und eine aktuelle Bestandsaufnahme vornehmen. Und natürlich wollen wir in die Zukunft schauen.

Was waren die Erwartungen, Hoffnungen und Ziele und was ist daraus geworden? Welche Bedeutung hat die Gerichtsmediation für das allgemeine richterliche Berufsbild gewonnen und worauf gründen sich die gerichtsinternen Widerstände?

In welchem Verhältnis steht die gerichtsinterne Mediation, wie sie nun heißt, zum Güterichterverfahren? Gehen beide Ansätze jetzt (endgültig) verschiedene Wege oder verbirgt sich hinter den verschiedenen Bezeichnungen sachlich im Wesentlichen das gleiche?

Welche Spielräume ergeben sich für die Länder und wie sollten sie genutzt werden? Die Stichworte hierzu lauten: Anspruch auf Mediation, Wahl des Mediators / der Mediatorin, gerichtsinterne Entlastung.

Welche Konsequenzen ergeben sich für die Ausbildung der Gerichtsmediatorinnen und Gerichtsmediatoren?

Referentin und Referenten
Prof. Dr. Reinhard Greger, Richter am BGH a.D., ord. Professor an der Universität Erlangen-Nürnberg
Stefan Koch M.A., Vorsitzender Richter am Landgericht, Verden
Gisela Lampe, Rechtsanwältin und Notarin, Göttingen
Wolfgang Scheibel, Präsident des Landgerichts, Braunschweig
Dr. Peter Götz v. Olenhusen, Präsident des Oberlandesgerichts, Celle
Moderation
Dr. Kati Zenk, Landespräventionsrat Niedersachsen, Hannover