Bundesmediationsgesetz
Gesetzgeberische Spielräume zur Förderung der außergerichtlichen Mediation
Forum 5
Die EU-Mediations-Richtlinie muss bis Mai 2011 umgesetzt werden. Damit wird es für grenzüberschreitende Streitigkeiten zu materiell-rechtlichen und prozeduralen Flankierungen gerade der außergerichtlichen Mediation in den Bereichen Vertraulichkeit, Verjährung und Vollstreckbarkeit kommen. Das deutsche Gesetz wird über die Richtlinie hinausgehen und Regelungen auch zu rein nationalen Mediationen vorsehen. Um die Mediation als Ausdruck einer neuen Streitkultur kraftvoll und effektiv voranzubringen, sind darüber hinaus folgende Ansätze in der allgemeinen Diskussion:
- Obligatorische Mediation
- Richterliche Befugnis zur Anordnung außergerichtlicher Mediation
- Kostensanktionen bei unterlassener Mediation
- Verbindliche Informationsgespräche; evtl. mit Kostensanktionen flankiert
- Mediationskostenhilfe
- Finanzielle Anreize für vorgerichtliche Mediation
- Staatliches Gütesiegel für Mediatoren/innen
Bei der Abwägung dieser Möglichkeiten spielen Mediationsgrundsätze wie das Freiwilligkeitsprinzip ebenso eine Rolle wie die Justizgewährungspflicht und die Belastungssituation der Gerichte.
Wir wollen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens informieren und gemeinsam unter Berücksichtigung auch internationaler Erfahrungen schauen, welche Impulse der Staat - sei es der Gesetzgeber oder die Verwaltung - für die außergerichtliche Mediation setzen könnte.