Leitbild

Konfliktmanagement-Kongress
des Niedersächsischen Justizministeriums

Die Förderung des Konfliktmanagements ist eine
wichtige Aufgabe der Justizpolitik.

Die Beschränkung der Justiz auf ihre Kernaufgaben bedingt die Auseinandersetzung mit den Alternativen zum gerichtlichen Verfahren. Daher sind sämtliche Formen der Konfliktbewältigung Gegenstand der Justizpolitik.

Der Justiz kommt im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für Konfliktlösungen (der so genannten Streitkultur) besondere Bedeutung zu. Sie ist deshalb legitimiert, sich mit allen Bereichen der Konfliktbewältigung - der gerichtlichen und der außergerichtlichen - zu befassen.

Der Konfliktmanagement-Kongress ist ein
Projekt des Niedersächsischen Justizministeriums.

Die Justiz ist im Wesentlichen Ländersache. Niedersachsen ist berechtigt und verpflichtet, die Frage des Konfliktmanagements für Niedersachsen - aber auch darüber hinaus - aufzuwerfen.

Der Konfliktmanagement-Kongress dient der
Kommunikation nach innen und nach außen.

Er dient der Standortbestimmung sowie der Diskussion und Vermittlung von Strategien zur Konfliktlösung durch Justiz und andere in sich verändernden Rahmenbedingungen.

Im Austausch über Lösungsansätze stellt sich die Justizpolitik der Kritik und den Erwartungen aller beteiligten Gruppen.

Dabei werden insbesondere folgende Fragen zu beantworten sein:
Welche Aufgaben kann und sollte die Justiz im Bereich des Konfliktmanagements wahrnehmen?
Welche Entwicklungen gibt es?
Wie reagiert die Justiz darauf?
Welche außergerichtlichen Streitbeilegungsformen sind sinnvolle Alternativen zur Streitbeilegung durch die Justiz?
Wo liegen jeweils ihre Stärken und Schwächen?
Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?

Zielgruppen

Der Konfliktmanagement-Kongress richtet sich an alle Personen und Gruppen, die an Konflikten und Konfliktlösungen beteiligt sind. Dabei kann der Adressatenkreis bei den einzelnen Veranstaltungen durchaus - etwa auf Grund einer Beschränkung auf bestimmte Sachgebiete - verschieden sein.

Regelmäßig werden zum Adressatenkreis gehören:

  • die Angehörigen der Justiz und Vertreter der Justizpolitik
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • andere Anbieter professioneller Konfliktberatung und -begleitung
  • Personen und Gruppen, die an Konfliktberatung und -begleitung in einer Vielzahl von Fällen interessiert sind ("Nachfrager").

Themenauswahl

Sie orientiert sich an aktuellen Entwicklungen, sowohl gesamtgesellschaftlich als auch justizspezifisch. Möglich sind grundsätzliche Fragestellungen wie auch konkrete, etwa auf bestimmte Sachgebiete beschränkte Themen. Die Auswahl wird mit dem Partnerschaftskonzept abgestimmt.

Partnerschaftskonzept

Finanzierung
Zur Finanzierung des Kongresses sind jeweils zahlungsfähige und förderungsbereite Partner zu gewinnen.

Einbindung der Medien
Zur Förderung der Berichterstattung ist jeweils oder dauerhaft ein starker Partner auf Seiten der Medien (Zeitung, Zeitschrift, Radio- oder Fernsehsender) zu gewinnen, damit die Berichterstattung professionell und weitreichend erfolgt.

Der Konfliktmanagement-Kongress als "Marke" der niedersächsischen Justiz

Der Konfliktmanagement-Kongress soll als dauerhafte Einrichtung etabliert werden und in der Regel einmal jährlich stattfinden.