Konfliktschlichtung unter Jugendlichen I
Teen Courts und Täter-Opfer-Ausgleich
Forum 4
Konflikte unter Jugendlichen sind normal und stellen ein wichtiges Lernfeld dar. Zum Problem werden sie erst dann, wenn sie mit unangemessenen Mitteln wie verbaler oder gar körperlicher Gewalt ausgetragen werden. Solche Fälle enden häufig vor Gericht. Soweit muss es nicht kommen, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung. Eine Entscheidung von Staatsanwaltschaft oder Gerichten wird dadurch nicht entbehrlich. Die außergerichtliche Streitbeilegung kann aber die für eine Verfahrenseinstellung nötigen Voraussetzungen schaffen und letztlich den Rechtsfrieden wieder herstellen.
In Niedersachsen findet Konfliktschlichtung vor allem in Form des Täter-Opfer-Ausgleichs statt, der von öffentlichen oder freien Trägern der Jugendhilfe angeboten wird. Doch welchen Qualitätsstandards sollte ein solches Verfahren genügen, um tatsächlich als erfolgreich gelten zu können?
Ein viel versprechendes Modellprojekt scheinen die sog. Teen Courts, also "Schülergerichte" zu sein, die u. a. in Bayern seit einigen Jahren durchgeführt werden. Schülergerichte handeln im Auftrag der Staatsanwaltschaft und unter sozialpädagogischer Betreuung der Jugendhilfe. Entsprechend fortgebildete Jugendliche setzen sich hier mit jugendlichen Straftätern zusammen, sprechen über deren Tat und schlagen danach erzieherische Maßnahmen zur Wiedergutmachung vor, deren Erfüllung überwacht wird.
Haben Teen Courts auch Vorbildcharakter für Niedersachsen? In welchem Verhältnis stehen Nutzen und Aufwand im Vergleich mit anderen Konfliktlösungsmodellen wie dem Täter-Opfer-Ausgleich?
Diesen und weiteren Fragen soll in dem Forum "Konfliktschlichtung unter Jugendlichen I - Teen Courts und TOA" nachgegangen werden.