Stefan Koch M.A.

Vorsitzender Richter am Landgericht, Verden

Stefan Koch, Jahrgang 1960, begann seine berufliche Laufbahn als Rechtsanwalt in Oldenburg mit dem Schwerpunkt Familienrecht. 1992 wechselte er in die niedersächsische Justiz und war an Landgerichten und Amtsgerichten als Zivil- und Strafrichter tätig. Ferner war er 2 Jahre Jugendstaatsanwalt und Drogendezernent.

Über viele Jahre war Stefan Koch Pressesprecher bei den Landgerichten Lüneburg und Verden. Ferner war er als Referendarsausbilder engagiert, nämlich Leiter der Referendars-Arbeitsgemeinschaft bei dem Landgericht Verden. Darüber hinaus war er als Mitglied des Niedersächsischen Justizprüfungsamtes und als Richterrat aktiv.

Neben seiner Tätigkeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit war Stefan Koch zusätzlich Richter beim Niedersächsischen Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Hannover.

Im Jahre 2004 erfolgte die Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht. Seither steht Stefan Koch einer Zivilkammer mit dem Rechtssprechungsschwerpunkt Haftung von Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern vor.

Im selben Jahr erhielt Stefan Koch von der Mediationsbewegung in der niedersächsischen Justiz Kenntnis. Seither hält ihn dieses Thema in seinem Bann. Er lies sich als Gerichtsmediator ausbilden und nahm an einer Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen und Kongressen zum Thema Mediation teil. Noch im Jahr 2004 gründete er mit einigen Kollegen/innen eigeninitiativ eine Mediationsabteilung beim Landgericht in Verden, welche er zunächst koordinierte. Seither ist er als Gerichtsmediator aktiv.

Gelegentlich wird Stefan Koch auch als nebenberuflicher, freier Mediator tätig, wobei sich als ein Schwerpunkt die außergerichtliche Mediation bei Konflikten innerhalb von Familienunternehmen herausgebildet hat.

In der Zeit von 2008 bis 2010 absolvierte Stefan Koch ein berufsbegleitendes Studium, nämlich den Masterstudiengang Mediation der Europa - Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), welches er mit dem Master of Arts abschloss. Thema seiner Masterarbeit war "Die Ausbildung von Gerichtsmediatoren in den einzelnen Bundesländern und die Frage der Qualitätssicherung". Die Themenfindung war durch die weitere Tätigkeit von Stefan Koch als Ausbilder von Gerichtsmediatoren inspiriert. Denn seit dem Jahr 2008 erhält er von den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Bremen, Niedersachsen und Berlin/Brandenburg (Gemeinsames Prüfungsamt) und vom Oberlandesgericht in Celle Ausbildungsaufträge in unterschiedlichen Formaten. Ferner organisierte und leitete er eine Mediationsausbildung für Richter des Landgerichtsbezirks Verden. Als Mediatorenausbilder arbeitet Stefan Koch auch mit einem Psychologen und Mediator zusammen und führt mit diesem Supervisionssitzungen für Gerichtsmediatoren durch.

Die Frage der beruflichen Qualitätssicherung verfolgt Stefan Koch seit 2010 auch mit einem weiteren Projekt mit dem Arbeitstitel "Kollegiale Beratung in der niedersächsischen Justiz". Dieses begleitet er als Leiter und Referent. Hierbei handelt es sich um ein Format der wechselseitigen Beratung von Führungskräften zur Klärung beruflicher Problemstellungen. Wie bei der Mediation handelt es sich um eine Prozessberatung (im Gegensatz zu einer Fachberatung).

Seit Anfang diesen Jahres ist Stefan Koch mit der Hälfte seiner Arbeitskraft nicht mehr als Richter tätig, sondern ist als richterlicher Mitarbeiter der Verwaltung des Landgerichts Verden eingesetzt, und im Schwerpunkt mit der Dienstaufsicht und dem Berichtswesen zu beabsichtigten Gesetzesänderungen beschäftigt.


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