Die Qualitätsdiskussion: Zwischen Ausbildungsstunden und Marktentwicklung
Forum 2
Der Betriebswirt, der Wirtschaftsmediation anbieten will, bedarf einer anderen Ausbildung als die Psychologin für die Familienmediation. Anders noch ist der Ausbildungsbedarf für Juristen. Die durch die unterschiedlichsten Quellberufe einerseits und die Anwendungsfelder und Spezialisierungen aufgespannte Matrix fächert sich noch weiter auf, wenn man persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten hinzunimmt, die den Erfolg des Mediators so prägen wie in kaum einem anderen Beruf. Allerdings: Handelt es sich überhaupt um einen Beruf?
Nimmt man hinzu, dass der Entwicklung der Mediation nicht die Dynamik genommen werden sollte, verbietet sich dann jede berufsrechtliche Regelung, Zertifizierung oder Standardisierung? Sollte deshalb das freie Spiel der Kräfte wirken?
Oder bedarf es gewisser Normierungen zur Marktentwicklung? Scheitern nicht Mediationen schon im Vorfeld gerade daran, dass der Markt unübersichtlich und intransparent ist? Bedarf es deshalb eines einheitlichen, vielleicht auch staatlichen oder staatlich abgeleiteten Qualitätssiegels? Oder wäre das ein Versprechen ohne belastbaren Inhalt, schlicht eine staatliche Anmaßung noch dazu in einem schwierigen verfassungs- und europarechtlichen Kontext?
Welche Rolle spielen in dieser Diskussion die Interessen der Verbände und Ausbildungsinstitute?