Güterichtermethodik - von der gesetzlichen Etablierung zur Professionalisierung
Forum 2
Mit dem Mediationsgesetz ist seit Juli 2012 die Mediation auch im gerichtlichen Verfahren verankert. Nach Verweisung durch das erkennende Gericht können die Güterichterinnen und Güterichter alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich Mediation anbieten. Damit ist ein Instrument geschaffen, mit dem den Besonderheiten der konsensualen Streitlösung bei schon bestehender Rechtshängigkeit und den Bedürfnissen der Parteien auch in Verfahrenshinsicht flexibel Rechnung getragen werden kann.
- Worin bestehen die spezifischen Rahmenbedingungen des Güterichterverfahrens?
- Welche Erwartungen haben die Parteien?
- Welche Verfahren statt oder neben der Mediation versprechen Erfolg?
- Welchen „Markenkern“ hat das Güterichterverfahren?
Wir wollen in einem ersten Schritt Rückschau halten, diesen Fragen nachgehen und Erfahrungen aus der zweijährigen Praxis auswerten und austauschen. Inspiration für die künftige Arbeit und mögliche Methodenbereicherung sollen sodann zum einen die Vorstellung eines in der Wirtschaftsmediation etablierten Verfahrens und zum anderen ein Blick über den Atlantik geben. Die Prozessrisikoanalyse kann ein taugliches Instrument sein, wenn die Parteien vornehmlich im Rechtskontext bleiben wollen. Weichenstellungen des gerichtlichen Verfahrens werden identifiziert und visualisiert, um so die Parteien und ihre Anwälte zu einer realistischen Risikobewertung zu führen– sei es zur Streitlösung oder zur Verkleinerung des Streitkorridors. Konsensuale Streitlösung in den USA geht oft verblüffende Wege – undogmatisch und hochwirksam. Von Mini Trial und Early Neutral Evaluation sprach schon die Bundesregierung in der Begründung zum Mediationsgesetz. Vor diesem Hintergrund wollen wir weitere alternative Wege der Konfliktbeilegung, wie sie in den USA etabliert sind, kennenlernen und diskutieren.