Staatliche Förderung der Familienmediation?

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Die Justiz stellt als Weg zur Streitbeilegung die verbindliche Entscheidung rechtlicher Konflikte zur Verfügung und bezieht hierbei auch konsensuale Methoden ein. Dabei stellt der Staat durch Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sicher, dass der Zugang zu Gericht unabhängig von finanziellen Verhältnissen zur Verfügung steht. Für diese in einem Rechtsstaat wesentliche, letztlich aus dem Gewaltmonopol abgeleitete Aufgabe wendet der Staat erhebliche finanzielle Mittel auf. Daneben andere Formen der Streitbeilegung finanziell zu fördern, bedarf einer besonderen Rechtfertigung.

Lässt sich eine Rechtfertigung bezogen auf die Justiz gewinnen, wenn sich geförderte außergerichtliche Mediation positiv auf die gerichtliche Konfliktbearbeitung auswirkt und Kosten spart? Dazu schauen wir auf das Berliner Projekt BIGFAM, das die Erstreckung der Kostenhilfe auf außergerichtliche Mediationen erprobt, die vom Familiengericht initiiert werden.

Fehlt die Verknüpfung zur Justiz, könnte Mediation als Teil staatlicher Familienpolitik gefördert werden. Das österreichische Familienministerium finanziert einkommensabhängig außergerichtliche Familienmediation. Ist das auf Deutschland übertragbar? Kann Mediation zumindest als Aufgabe der Jugendhilfe zur Unterstützung der elterlichen Sorge betrachtet werden? Welche Qualifikationen und Rahmenbedingungen wären hierfür nötig? Was lässt sich aus weiteren internationalen Erfahrungen für die Überwindung finanzierungsbedingter Widerstände lernen?

Referentinnen und Referenten
Prof. Dr. Reinhard Greger, Richter am BGH a.D., ord. Professor an der Universität Erlangen-Nürnberg
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