Freiwilligkeit der Mediation und Mediationszwang - geht das zusammen?
Forum 4
Spätestens mit dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes wird die Freiwilligkeit als Prinzip verstanden, geradezu als Wesensmerkmal der Mediation. Diesem Dogma ist kein umfassender Abwägungsprozess vorausgegangen. Seit Zweifel aufgekommen sind, ob das Mediationsgesetz sein ausdrückliches Ziel, die Mediation zu fördern, tatsächlich erreicht, wird die Möglichkeit einer Teilnahmepflicht als Zugangshürde zum Gericht diskutiert.
Im Vorfeld der Evaluierung des Mediationsgesetzes möchten wir die Diskussion in einen internationalen und interdisziplinären Zusammenhang stellen. Erfahrungen mit obligatorischen Elementen gibt es insbesondere in Italien und den Vereinigten Staaten. Erkenntnisse aus Zwangskontexten der sozialen Arbeit mögen auch für die Mediation fruchtbar sein.