Rückblick-Einblick-Ausblick
Mediation und Gesetz
Forum 5
Bei unserem Kongress im Jahre 2005 haben wir uns mit dem österreichischen Mediationsgesetz befasst, im Jahr darauf hat sich Prof. Hirsch, seinerzeit Präsident des Bundesgerichtshofs, zu rechtlichen Rahmenbedingungen der Gerichtsmediation geäußert und in vielen Foren der vergangenen Jahre ist immer wieder die Frage aufgetaucht: Brauchen wir gesetzliche Regelungen zur Mediation?
Jetzt ist die Diskussion erneut aktuell. Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelsgesetzen führt zu Bewegung auch in der deutschen Rechtsetzung. Auch wenn sich die Richtlinie unmittelbar nur auf grenzüberschreitende Mediationen bezieht, wird der deutsche Gesetzgeber sich hierauf kaum beschränken. In der Diskussion ist ferner ein Mediationsgesetz, das in Niedersachsen auf den Weg gebracht wurde.
Im Spannungsfeld zwischen möglicher kontraproduktiver Über-Reglementierung und erwünschter Unterstützung alternativer Konfliktlösungsverfahren sind Regelungsziele auszuloten und einzelne Maßnahmen abzuwägen. Die Stichworte hierzu lauten:
- Gesetzliche Regelung: Ja oder nein
- Staatliche Anerkennung
- Kernpflichten
- Zeugnisverweigerungsrechte und Beweisverbote
- Förderung durch finanzielle Anreize
- Implementierung der Gerichtsmediation.
Wir möchten Positionen hören, mit Ihnen diskutieren und Impulse setzen.