Geht nicht, gibt's nicht

Mediation im Sozialrecht

Forum 4

Formal gleichberechtigte Beteiligte, die über den Streitgegenstand unbeschränkt verfügen können - sind diese für zivilrechtliche Auseinandersetzungen prägenden Merkmale zugleich notwendige Bedingung für eine Mediation oder zumindest Voraussetzung für ihren Erfolg? Sind demnach die Beteiligung von Hoheitsgewalt am Konflikt und die Rechtsbindung der Verwaltung per se Kontraindikationen für Mediation?
Im Modellvorhaben der "Gerichtnahen Mediation in Niedersachsen" sind an je einem Verwaltungs- und Sozialgericht rund 150 Verfahren mediiert worden - mit einer Erfolgsquote von 80%. Beim Bayerischen Landessozialgericht und beim Sozialgericht München läuft seit September 2006 ein Projekt mit einer ähnlichen Erfolgsquote. Andere Bundesländer ziehen mit solchen Erfolgsmeldungen nach.
Offenbar geht Mediation doch - in den öffentlich-rechtlichen Gerichtsverfahren und auch schon im Verwaltungsverfahren davor. Die Rechtsbindung lässt für kreative Lösungen mehr Möglichkeiten als manche denken. Dies gilt besonders für das Verhandeln von Verträgen, für die gesetzlich kein gesetzliches Schiedsverfahren vorgesehen ist.
Und das Machtgefälle? Auch im Verwaltungsverfahren gibt es Dauerbeziehungen, die unter kommunikativen oder atmosphärischen Störungen leiden können. Da kann es sich durchaus lohnen, auch die menschliche Ebene, die Beziehungsebene, einzubeziehen. Werden dem Bürger die Sichtweise und Bindungen, vielleicht auch Zwänge der Verwaltung deutlich und fühlt er sich andererseits mit seinem Anliegen verstanden, kann sich das vordergründige Rechtsproblem wie von selbst lösen.
Was sind die Erfolgsfaktoren für eine Mediation im öffentlichen Recht? Welche Verfahren sind besonders geeignet, welche weniger? Wie können Hindernisse beseitigt und Akzeptanz erreicht werden? Welcher Nutzen ergibt sich für die Beteiligten, insbesondere auch für den Hoheitsträger?
Diesen Fragen soll am Beispiel des Sozialrechts, aber auch im Blick auf andere öffentlich-rechtliche Bereiche, nachgegangen werden.

Referentin und Referenten
Klaus Brödl, Präsident des Bayerischen Landessozialgerichts, München
Dr. Joachim Dürschke, Richter am Landessozialgericht, München
Wiebke Klinkenborg, Leiterin des Justitiariats und Datenschutzbeauftragte des BKK Landesverbandes Niedersachsen-Bremen, Hannover
Moderation
Katja Josephi, 2011 und 2010 Richterin am Landessozialgericht, Celle